Unsere derzeit elf Fluglehrer engagieren sich ehrenamtlich für die Mitglieder des Vereins und für unsere Flugschule und sind ständig bemüht, durch Aus- und Weiterbildung die Qualität der Ausbildung zu steigern.
Sie halten zusätzlich folgende Lizenzen und Qualifikationen, die über das erforderliche Minimum ihrer Tätigkeit (die Privatpilotenlizenz mit Lehrberechtigung) hinausgehen:
- drei Lizenzen für Berufspiloten (CPL)
- fünf Instrumentenflugberechtigungen
- zwei Lehrberechtigungen für Instrumentenflug
- drei Lehrberechtigungen für die Ausbildung von Fluglehrern (PPL und LAPL)
- drei Lehrberechtigungen für Klassenberechtigung Motorsegler (TMG)*
- vier Anerkennungen als Prüfer für Luftfahrtpersonal (LBA bzw. RP Darmstadt)
- sieben Ausbildungsberechtigungen für Nachtflug
- eine Ausbildungsberechtigung für Schleppen (Towing)*
- eine Typenberechtigung für Piaggio 180
- drei Kunstflugberechtigungen*
- drei Lehrberechtigungen für die Ausbildung von Berufspiloten*
* Die Kunstflugberechtigung, die Berufspilotenausbildung und die Klassenberechtigung Motorsegler (TMG) sowie die Ausbildungsberechtigung Towing können wir im Rahmen unserer Vereinsflugschule leider nicht anbieten.
Auch in Deiner Ausbildung sind wir bestrebt, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, die über die Mindestanforderungen des behördlichen Ausbildungskatalogs hinausgehen. Selbstverständlich ohne damit die Anzahl der Schulflugstunden auszuweiten.