Sprechfunkzeugnis

Das Sprechfunkzeugnis berechtigt zur Durchführung des Flugfunks in der Luftfahrt. Es existieren drei Arten.

  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis (AZF) – für Instrumentenflug (IFR) und Sichtflug (VFR), deutsche und englische Sprache
  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis (BZF I) – Sichtflug (VFR), deutsche und englische Sprache
  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis (BZF II) – Sichtflug (VFR), deutsche Sprache und nur in Deutschland

AZF

Das AZF ist ein uneingeschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunk. Es berechtigt den Inhaber zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR) und nach Sichtflugregeln (VFR) und ist weltweit gültig. Wird ein Flug nach Sichtflugregeln (VFR) durchgeführt, darf der Sprechfunk im deutschsprachigen Luftraum auf deutsch erfolgen. Bei Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR) wird nur die englische Sprache verwendet.

BZF I

Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis (BZF I) berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher sowie in englischer Sprache.

BZF II

Das BZF II berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) ausschließlich in deutscher Sprache innerhalb  Deutschlands.

Ausbildung

Vor Aufnahme der Ausbildung empfehlen wir den Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses – vorzugsweise des BZF I, sofern das Sprechfunkzeugnis nicht im Rahmen der geplanten theoretischen Ausbildung erworben werden kann. Prinzipiell ist der Erwerb mittels Selbststudium und anschließender Prüfung möglich. Wir empfehlen jedoch professionelle Unterstützung durch unseren Sprechfunkcoach.

Prüfung

Die Prüfung für das AZF, BZF I und BZF II wird in einer Außenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt (in Hessen: Eschborn).

Welches Sprechfunkzeugnis sollte ich wählen?

Für den angehenden PPL-Piloten ist das BZF I die interessanteste Wahl. Auslandsflüge stellen dann kein Problem dar. Im Gegensatz dazu kann das BZF II gewählt werden, wenn ausschließlich in Deutschland geflogen und nur in deutscher Sprache gefunkt werden soll (außerdem darf nur in Lufträumen unterhalb Flugfläche 100 und in der Regel nicht auf internationalen Verkehrsflughäfen geflogen werden, oberhalb Flugfläche 100 ist Englisch vorgeschrieben).

Das AZF kann erst nach erfolgreichem BZF I oder II abgelegt werden und ist in der Instrumentenfliegerei vorgeschrieben.  Für VFR-Piloten kann es eine interessante Zusatzausbildung sein, um bereits einiges über das Fliegen nach Instrumentenregeln (IFR) zu erlernen.