Instrumentenflugausbildung (IR)

Bei den Hessen-Fliegern kannst Du auch Deine Ausbildung zur Instrumentenflugberechtigung absolvieren. Zwar bietet die Flugschule der Hessen-Flieger als „Non-Complex-ATO“ keine vollständige Instrumentenflugausbildung bis zur abschließenden Prüfung an, jedoch kannst Du mit uns

  • bis zu 5 IFR-Trainings-Flugstunden für den Erwerb des Enroute Instrument Rating (EIR) bzw.
  • bis zu 30 IFR-Trainings-Flugstunden für den Erwerb des Competency Based  Instrument Rating (CB-IR) mit einem Lehrberechtigten für Instrumentenflug durchführen.

Die Hessen-Flieger bieten dieses kostengünstige IFR-Training als Einstieg in Deine Instrumentenflugberechtigung an. Im Anschluss bescheinigen wir Dir die geleistete Ausbildung, damit Du dann an einer „Complex-ATO“ die noch fehlenden Elemente der Ausbildung absolvieren kannst.

Für die Instrumentenflugausbildung bestehen derzeit zwei Möglichkeiten

Enroute Instrument Rating EIR

  • Berechtigt zum Instrumentenflug auf Strecke, nicht jedoch für Instrumentenan-/ und -abflüge
  • Voraussetzungen: PPL(A), zwanzig Stunden Überlandflug, Sprechfunkzeugnis AZF und Englisch ICAO-Level 4 sowie eine Nachtflugberechtigung, falls Du später auch Nacht-IFR fliegen möchstest
  • Achtzig Theoriestunden, davon acht Stunden als Präsenzunterricht an einer „Complex-ATO“.
  • Die theoretische Prüfung wird beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt und umfasst 150 Fragen aus den Fächern Luftrecht, Allgemeine Flugzeugkunde – Bordinstrumente, Flugplanung und -überwachung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation und IFR-Kommunikation.
  • Fünfzehn praktische IFR-Flugstunden, davon bis zu fünf Stunden mit Fluglehrer unserer Flugschule. Die verbleibenden Flugstunden bis zur Prüfungsanmeldung müssen ergänzend an einer Complex-ATO absolviert werden.
  • Am Abschluss der Ausbildung findet ein Prüfungsflug statt.
  • Die Rechte der Berechtigung dürfen nur in den EASA-Ländern ausgeübt werden.
  • Die Berechtigung ist ein Jahr gültig und kann durch einen Flug mit Prüfer (Befähigungsüberprüfung) oder durch einen Übungsflug von einer Stunde mit IR-Fluglehrer und sechs Stunden IFR-Flugerfahrung als verantwortlicher Pilot in den zwölf Monaten vor Ablauf (nur jedes zweite Jahr zulässig) verlängert werden .

Competency Based Instrument Rating CB IR

  • Diese vollwertige Instrumentenflugberechtigung berechtigt für alle Flugphasen und Anflüge bis 200 Fuß Entscheidungshöhe (Cat 1).
  • Voraussetzungen: PPL(A), fünfzig Stunden Überlandflug, Sprechfunkzeugnis AZF und Englisch ICAO-Level 4 sowie eine Nachtflugberechtigung, falls Du später auch Nacht-IFR fliegen möchtest
  • Achtzig Theoriestunden, davon acht Stunden als Präsenzunterricht an einer „Complex-ATO“.
  • Die theoretische Prüfung wird beim Luftfahrt-Bundesamt abgelegt und umfasst 150 Fragen aus den Fächern Luftrecht, Allgemeine Flugzeugkunde – Bordinstrumente, Flugplanung und -überwachung, Menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Funknavigation und IFR-Kommunikation.
  • Wenn bereits ein EIR vorliegt, muss die Theorieprüfung nicht noch einmal abgelegt werden.
  • Vierzig IFR-Flugstunden, davon bis zu dreißig Stunden mit IR-Fluglehrer unserer Flugschule. Die verbleibenden Flugstunden bis zur Prüfungsanmeldung müssen ergänzend an einer Complex-ATO absolviert werden, von denen bis zu zehn Stunden in einem FNPT-I Flugsimulator oder bis zu 25 Stunden in einem FNPT-II oder FSS-Simulator ersetzt werden können.
  • Die Berechtigung ist ein Jahr gültig und kann durch einen Flug mit Prüfer (Befähigungsüberprüfung) verlängert werden.