Die Leichtflugzeug-Pilotenlizenz LAPL(A)

Die Light Aircraft Pilot Licence berechtigt ebenfalls zum Führen von einmotorigen, kolbengetriebenen Landflugzeugen mit einer Höchstabflugmasse von bis zu zwei Tonnen, beinhaltet allerdings gegenüber dem PPL (A) einige Einschränkungen. Die Theorieausbildung ist identisch, allerdings ist hier keine Mindeststundenzahl festgesetzt. Die praktische Ausbildungsdauer beträgt mindestens 30 Stunden. Eine Weiterbildung zum Erwerb des PPL (A) ist möglich.

Unterschiede zum PPL (A)

  • Nur gültig im Geltungsbereich der EASA (derzeit 32 Staaten)
  • Kann nicht durch die Instrumentenflugberechtigung oder die Lehrberechtigung erweitert werden
  • Geringere Anforderungen an das Tauglichkeitszeugnis (Medical)
  • maximal drei Passagiere

Voraussetzung für die Ausbildung

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Bei Minderjährigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) für LAPL(A) incl. augenärztlicher Untersuchung (Adressen und Telefonnummern erhalten Sie durch die Flugleitung in Egelsbach unter 06103/94180)

Notwendige Unterlagen zum Beginn der Ausbildung

  • Personalausweis oder Pass
  • fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Bei Minderjährigen die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren (wird mit der Anmeldung bei der Behörde erledigt)
  • Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz (nicht älter als 3 Monate). Mit Vorlage dieser Sicherheitsüberprüfung ist das vormals geforderte Führungszeugnis überflüssig geworden

Sprechfunk

Am Anfang der Ausbildung wird zunächst Ihr Fluglehrer den Sprechfunkverkehr abwickeln – im weiteren Verlauf werden Sie den Sprechfunkverkehr selbst übernehmen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses notwendig.

Gültigkeit

Die Lizenz selbst wird unbefristet ausgestellt. Die Klassenberechtigung ist 24 Monate gültig und wird verlängert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Gültiges Tauglichkeitszeugnis
  • Flugerfahrung innerhalb der letzten zwölf Monate von mindestens zwölf Flugstunden und zwölf Landungen
  • Schulungsflug (Übungsflug) mit Fluglehrer von mindestens einer Stunde
  • Flugerfahrung und Schulungsflug können durch einen Überprüfungsflug mit Prüfer ersetzt werden