Sprachprüfung
(ICAO Language Proficiency Test)

Aufgrund einer ICAO-Verordnung wurde im September 2008 über die LuftPersV (§ 125 , 125a) festgesetzt, dass alle Piloten eine Sprachprüfung (englisch) ablegen müssen, um weiterhin Lufträume befliegen zu dürfen, die den Sprechfunk in englischer Sprache erfordern. Dazu gehören Internationale Verkehrsflughäfen, Luftraum C über FL 100 sowie der nicht-deutsche Luftraum, womit auch Österreich und die Schweiz gemeint sind.

Erforderlich ist für diese Lufträume mindestens der Nachweis der Sprachstufe Level 4, darüber gibt es Level 5 und Level 6. Für Englisch als  Muttersprache kann automatisch ein Level 6 eingetragen werden.

Die Gültigkeitszeiträume bis zur nächsten Wiederholungsprüfung betragen

  • Level 4: VFR 4 Jahre / IFR 4 Jahre
  • Level 5: VFR 5 Jahre / IFR 5 Jahre
  • Level 6: unbefristet – (Level 6 für die deutsche Muttersprache ist ebenfalls erforderlich und wird automatisch auf Basis einer Selbsterklärung eingetragen)

Für Mitglieder kann die Prüfung zur Erlangung der Sprachstufe 4 bei den Hessen-Fliegern abgelegt werden.

Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, sollten Flugschüler nach Möglichkeit vor Erteilung der Lizenz den Nachweis über die bestandene Sprachprüfung gegenüber der Behörde erbringen. Außerdem ist der Bewerber dann sofort zum Funken in englischer Sprache berechtigt.