Die europäische Fluglizenz PPL(A)

Die Private Pilot Licence (Aeroplane) berechtigt zum nichtgewerblichen Führen eines Flugzeuges. Sie beinhaltet die Klassenberechtigung für einmotorige, kolbengetriebene Landflugzeuge mit einem Höchstabfluggewicht von bis zu zwei Tonnen. Mit dieser Lizenz darf weltweit geflogen werden, ggf. auf Basis einer Lizenzanerkennung. Im Gegensatz zum LAPL(A) können mit dieser Lizenz weitere Berechtigungen erworben werden, wie z.B. die Lehrberechtigung oder die Instrumentenflugberechtigung.

Die Ausbildung umfasst einen praktischen Teil mit mindestens 45 Flugstunden sowie einen theoretischen Teil mit einem Umfang von ca. 100 Stunden.

Voraussetzung für die Ausbildung

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Bei Minderjährigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
  • Ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 inkl. augenärztlicher Untersuchung (Adressen und Telefonnummern erhalten Sie durch die Flugleitung in Egelsbach unter 06103-94180)

Notwendige Unterlagen zum Beginn der Ausbildung

  • Personalausweis oder Pass
  • fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
  • Bei Minderjährigen die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren (wird mit der Anmeldung bei der Behörde erledigt)
  • Nachweis der Zuverlässigkeit gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz (nicht älter als 3 Monate). Mit Vorlage dieser Sicherheitsüberprüfung ist das vormals geforderte Führungszeugnis überflüssig geworden

Sprechfunk

Am Anfang der Ausbildung wird zunächst Ihr Fluglehrer den Sprechfunkverkehr abwickeln – im weiteren Verlauf werden Sie den Sprechfunkverkehr selbst übernehmen. Spätestens zu diesem Zeitpunkt ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses notwendig.

Gültigkeit

Die Lizenz selbst wird unbefristet ausgestellt. Die Klassenberechtigung ist 24 Monate gültig und wird verlängert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Gültiges Tauglichkeitszeugnis
  • Flugerfahrung innerhalb der letzten zwölf Monate von mindestens zwölf Flugstunden und zwölf Landungen
  • Schulungsflug (Übungsflug) mit Fluglehrer von mindestens einer Stunde
  • Flugerfahrung und Schulungsflug können durch einen Überprüfungsflug mit Prüfer ersetzt werden