Fluglehrerausbildung FI(A)

Innerhalb unseres Schulflugbetriebs bilden wir auch zum Flight Instructor (Aeroplane) aus. Nach Abschluss der Ausbildung ist der FI(A) berechtigt, Schüler im Fliegen einmotoriger Flugzeuge nach Sicht auszubilden.

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Besitz eines gültigen JAR-FCL PPL(A) oder gültigen JAR-FCL CPL(A)*
  • Mindestens zweihundert Flugstunden auf Flugzeugen – davon mindestens einhundertfünfzig Stunden als verantwortlicher Pilot sowie mindestens dreißig Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk, von denen mindestens fünf Flugstunden innerhalb der letzten sechs Monate vor der Auswahlprüfung erfolgt sein müssen
  • Mindestens zehn Stunden Ausbildung im Instrumentenflug, von denen höchstens fünf Stunden im Flugsimulator (FNPT II) durchgeführt werden dürfen (erfüllt durch IR-Berechtigung oder bescheinigtes Modul A der IR-Ausbildung)
  • Mindestens zwanzig Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot einschließlich eines Fluges über mindestens 540 km (300 NM), bei dem Landungen auf mindestens zwei vom Startflugplatz verschiedenen Flugplätzen durchzuführen sind
  • Auswahlprüfung durch einen Flightinstructor-Instructor (FI-I) innerhalb von sechs Monaten vor Beginn der Ausbildung

* Besitzt der Bewerber keinen CPL(A), kann er dennoch die Lehrberechtigung erwerben, darf dann aber nur Flugschüler für den LAPL(A) ausbilden (LAPL only).

Theoretische Ausbildung

Der Theorieunterricht beinhaltet 125 Stunden in folgenden Fächern:

  • Lernvorgang
  • Unterrichtsvorgang
  • Ausbildungsgrundsätze
  • Angewandte Lehrmethoden in Theorie und Praxis
  • Beurteilung und Prüfung von Flugschülern
  • Entwicklung eines Ausbildungsprogramms
  • Menschliches Leistungsvermögen in Bezug auf die Flugausbildung
  • Gefahren bei der Simulation von Ausfällen und Störungen der Flugzeugsysteme während des Fluges
  • Nachtflugausbildung
  • Verwaltungsangelegenheiten bei der Ausbildung

Kenntnisse der PPL(A)- und CPL-Theorie werden dabei vorausgesetzt und sind in der Ausbildung nicht enthalten. Für die Theorieausbildung kooperieren wir mit gewerblichen Flugschulen aus der Umgebung.

Praktische Ausbildung

Der praktische Teil der Ausbildung setzt sich zusammen aus

  • dreißig Flugstunden auf einmotorigen Flugzeugen, davon fünfundzwanzig mit Lehrberechtigtem
  • fünf Flugstunden im Teamflug mit einem anderen Bewerber

Während der praktischen Ausbildung führt der Bewerber das Flugzeug vom rechten Sitz aus und der Ausbilder simuliert das Flugschülerverhalten.

Nach dem Erwerb der Ausbildungsberechtigung erhält der Absolvent die Lizenz FI(RP). Die Abkürzung RP steht für Restricted Privileges – eingeschränkte Rechte. Er bildet daher in enger Rücksprache mit dem Ausbildungsleiter aus. Unter anderem darf der Absolvent keinen Flugschüler für den ersten Soloflug freigeben. Weitere Einschränkungen beschreibt die Vorschrift FCL.210.FI. Nach einhundert Ausbildungsstunden werden diese Einschränkungen gestrichen.

Kosten

Bei den aufgeführten Zahlen handelt es sich um eine Beispielrechnung. Individuelle Abweichungen in Abhängigkeit von Lernfortschritt und Rahmenbedingungen sind möglich.

Flightinstructor (Aeroplane) - FI(A)
20 Stunden Katana DV-20126,- €2.520,- €
10 Stunden Cessna 172 R174,- €1.740,- €
Kostenvergütung für Ausbilder (25 Stunden)35,- €875,- €
Landungen ca. 60 (Erfahrungswert)8,- €480,- €
Summe5.615,- €
Lehrberechtigung Nachtflugqualifikation
2 Stunden Cessna 172 R174,- €348,- €
Kostenvergütung für Ausbilder (2 Stunden)35,- €70,- €
Landungen ca. 20 (Erfahrungswert)8,- €160,- €
Summe578,- €

Preise für Mitgliedschaft im Verein, Fixkostenpauschale, behördliche Genehmigungen und Nachweise, Auswahlprüfung, Prüfungsgebühr, Prüfungsflug, Medicals, Sonderleistungen an Flugplätzen etc. sind nicht enthalten.

Die Kosten für die theoretische Ausbildung werden gesondert von unserem Kooperationspartner berechnet.